Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Talentbuster-Website
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Talentbuster-Website
Disclaimer: Beta-Version: 18.02.2025
Die Beta-Version wird ohne Garantie bereitgestellt. Fehlerhafte Funktionen oder unerwartetes Verhalten sind möglich.
Anbieter: Rohrbeck & Rohrbeck GmbH | Isländische Str. 7 | 10439 Berlin
Geschäftsführer: Mathias Rohrbeck
Prokuristin: Katja Rohrbeck
1. Geltungsbereich und geistiges Eigentum
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Rohrbeck & Rohrbeck GmbH (nachfolgend „Anbieter") und den Unternehmen oder Recruitern in freier Mitarbeit (nachfolgend „Nutzer"), die die Talentbuster-Website zur Optimierung ihrer Recruiting-Prozesse nutzen. Die Nutzung von Talentbuster setzt einen Computer voraus. Die Software enthält Module, die den Nutzer dabei unterstützen, effizienteres Recruiting vorzunehmen. Modul 1 ist in zwei Untermodule unterteilt:
- a.) CV-Screening: Dies umfasst das Laden der Jobposition, das Laden der Bewerbungen für diese Position, das Extrahieren von Schlüsselkriterien und die Bewertung durch die KI anhand dieser Kriterien.
- b.) Active Search: Hier werden die Jobposition geladen, Schlüsselkriterien für die Suche geeigneter Kandidaten aus öffentlich einsehbaren Profilen im Internet extrahiert und die Kandidatenprofile anhand dieser Kriterien durch die KI bewertet.
Alle Rechte an der Software Talentbuster, einschließlich aller Inhalte, Module und Algorithmen, verbleiben beim Anbieter. Die Nutzer erhalten lediglich ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Modifikation der Software oder ihrer Bestandteile ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
2. Leistungsbeschreibung
Talentbuster verwendet verschiedene Softwaretools, die das Grundgerüst der Plattform darstellen. Die Software gibt keine Daten an Dritte weiter, außer im Zeitraum der Nutzung der KI-Modelle, die die zur Verfügung gestellten Daten nutzen, um Analysen, Bewertungen, Texte und Extraktionen bereitzustellen. Je nach Anwendung kommt die jeweils effizienteste und ergebnisorientierte KI zum Einsatz.
3. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle auf der Talentbuster-Plattform dargestellten Inhalte, einschließlich Texte, Bilder, Softwaremodule und Algorithmen, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters vervielfältigt, verbreitet oder modifiziert werden. Die Software darf ausschließlich zur Nutzung der Talentbuster-Dienste verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist untersagt.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Nutzung der Talentbuster-Website ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem gebuchten Paket (Unternehmen, Freelancer) und der vereinbarten Nutzungsdauer. Abrechnungen erfolgen monatlich. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise und Gebühren mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern.
4.1 Einladung von Mitgliedern (Nutzerbasierte Kosten)
Nutzer, die ein Paket auf der Talentbuster-Plattform gebucht haben, können weitere Mitglieder einladen, um eine bessere Strukturierung innerhalb von Projekten und Unternehmen zu ermöglichen. Dabei ist zu beachten, dass eingeladene Mitglieder ebenfalls nutzungsbasierte Kosten verursachen können, sofern sie die gleichen Funktionen auf der Plattform nutzen.
4.2 Verbindung einer gültigen LinkedIn-Lizenz
Monatliche Zusatzkosten bei Wechsel oder Hinzufügen von weiteren Lizenzen gem. dieser AGB Punkt 5.1: Für jede Entkoppelung und Hinzunahme einer neuen oder alten LinkedIn-Lizenz entstehen monatliche Zusatzkosten von 15,00 EUR pro Wechsel und Account.
5. Verbindung der nötigen LinkedIn-Lizenz und Kostenregelung
Als Voraussetzung für die Nutzung der Talentbuster-Platform ist eine gültige für den Nutzer verfügbare LinkedIn-Lizenz (mindestens LinkedIn-Lite-Recruiter)
5.1 Verbindung einer LinkedIn-Lizenz:
Der Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung von Talentbuster ausschließlich deren eigene LinkedIn-Lizenz zu verbinden, die im Einklang mit geltendem Recht betrieben werden.
- Freie Recruiter (Freelancer) (Einzelpersonen): Recruiter, die als freie Mitarbeiter tätig sind, dürfen ausschließlich ihre eigene, persönlich genutzten LinkedIn-Lizenz mit Talentbuster verbinden.
- Recruiter im Unternehmenskontext: Recruiter, die für ein Unternehmen arbeiten, legen zunächst einen Unternehmensaccount an. Innerhalb dieses Unternehmensaccounts können verschiedene Mitarbeiter arbeiten. Jeder Mitarbeiter ist berechtigt, seine persönlich genutzten LinkedIn-Lizenz mit Talentbuster zu verbinden.
5.2 Account-Wechsel:
Sollte eine LinkedIn-Lizenz von Talentbuster entkoppelt und ein neuer Account verbunden werden, entstehen dem Nutzer zusätzliche Kosten.
- Kosten LinkedIn-Lizenz für Freelancer-Account-Wechsel: Die Kosten für den Account-Wechsel entsprechen den aktuellen Gebühren für eine neue LinkedIn-Lizenz-Verbindung zum Zeitpunkt der Änderung.
- Kosten LinkedIn-Lizenz für Unternehmen-Account-Wechsel: Wenn mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens Talentbuster nutzen und ein oder mehrere Mitarbeiter ihre LinkedIn-Lizenz entkoppeln und mit anderen Accounts verknüpfen, fallen für jede entkoppelte und neue LinkedIn-Lizenz-Verbindung Kosten an.
5.3 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften:
Der Nutzer stellt sicher, dass alle verbundenen Social-Media-Accounts und deren Inhalte den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verstöße, die durch die Nutzung eines Social-Media-Accounts entstehen.
6. Pflichten des Nutzers
Die Nutzer sind verpflichtet:
- Die Software gemäß den geltenden Gesetzen, insbesondere dem KI-Act und der DSGVO, zu nutzen.
- Sicherzustellen, dass alle eingegebenen Daten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden.
- Die Software nicht zur Diskriminierung oder Benachteiligung von Personen zu verwenden.
7. Datenschutz und Datensicherheit
Talentbuster verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und dem KI-Act. Der Anbieter hat technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Daten einzusehen, zu berichtigen und zu löschen. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, Datenschutzvorfälle innerhalb der gesetzlichen Fristen zu melden.
8. Marketing und Referenznutzung
8.1 Nutzung von Unternehmenslogos und -namen zu Referenzzwecken
Der Anbieter ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden für Referenzzwecke zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Darstellung auf der Talentbuster-Website, in Präsentationen und in Werbematerialien.
Die Nutzung erfolgt zeitlich unbefristet, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde der Nutzung nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Der Anbieter verpflichtet sich, die Darstellung von Logos und Unternehmensnamen ausschließlich zu Referenzzwecken vorzunehmen und keine Änderungen vorzunehmen, die deren Aussagegehalt oder Markenidentität verändern.
8.2 Widerspruchsrecht
Der Kunde kann der Nutzung seines Logos und seines Unternehmensnamens jederzeit schriftlich widersprechen. In diesem Fall wird der Anbieter die Nutzung unverzüglich einstellen und bestehende Referenzen entfernen, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist.
9. Einhaltung des KI-Acts
Talentbuster erfüllt die Vorgaben des KI-Acts der Europäischen Union und stellt sicher, dass Nutzer die Anforderungen des Gesetzes und anderer relevanter Vorschriften einhalten können. Das System ist so konzipiert, dass es klar und transparent kennzeichnet, wenn KI-Systeme bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Nutzer sind verpflichtet, Bewerbern und Kandidaten offenzulegen, dass ein KI-System zur Unterstützung des Recruiting-Prozesses eingesetzt wird. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sicherzustellen, dass diese Offenlegung nach geltenden Vorschriften erfolgt. Talentbuster bietet den Nutzern die Möglichkeit, die erforderlichen Beweise und Nachweise zu dokumentieren, um zu belegen, dass die KI lediglich als Hilfsmittel zur Bewertung von Kandidaten eingesetzt wird und keine finalen Entscheidungen trifft. Das System stellt dafür entsprechende Berichts- und Dokumentationsfunktionen bereit, um Nutzer bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Nachweispflichten zu unterstützen.
10. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis der durch Talentbuster gelieferten Ergebnisse getroffen werden. Die Nutzer sind angehalten, die durch die Software bereitgestellten Informationen eigenständig zu überprüfen. Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste oder Schäden, die durch unbefugte Zugriffe oder unvorhersehbare Ereignisse wie technische Störungen verursacht werden, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters zurückzuführen.
11. Bewertungen und Nutzungslimits
Die Bewertung von Kandidaten ist ein zentraler Bestandteil der Module 1a (CV-Screening) und 1b (Active Search). Die Bewertungen basieren auf der Analyse von Daten aus Jobpositionen (URLs oder PDFs) und Kandidaten-Lebensläufen. Die Nutzung pro Monat ist aktuell nicht begrenzt.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Nutzer gegen die AGB verstößt, die Software missbraucht oder in einer Weise nutzt, die als übermäßig oder missbräuchlich betrachtet wird und die Funktionsweise des Systems oder die Nutzung durch andere beeinträchtigen könnte. Übermäßige Nutzung liegt vor, wenn die Software in einem Umfang verwendet wird, der über das vertraglich vereinbarte oder übliche Maß hinausgeht, ohne dass hierfür eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. In einem solchen Fall wird der Nutzer vorab gewarnt und zur Anpassung des Nutzungsverhaltens aufgefordert. Sollte der Nutzer dieser Aufforderung nicht nachkommen, behält sich der Anbieter das Recht zur fristlosen Kündigung vor.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Rohrbeck & Rohrbeck GmbH.